Michaela & Hermann Jahnke, kreative machart

1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Leistungen von kreative machart, insbesondere für das Entwerfen und Programmieren von Internet- seiten, sowie die Nutzung des Photographer-System.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen kreative machart und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3 Gegenstand des Auftrags ist nur die im Angebot/in der Rechnung beschriebene Tätigkeit/Leistung.
1.4 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat
der Auftraggeber zu tragen.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Jeder kreative machart erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an ihre Werkleistungen gerichtet ist.
2.2 Alle Entwürfe, Internetseiten, Scripts, Programme und Grafiken unter- liegen dem Urheberrechtsgesetz.
2.3 Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von kreative machart weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
2.4 kreative machart überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungs- rechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.5 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

3. Vergütung
3.1 Entwürfe, Umsetzung und Programmierung bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.
3.2 Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist kreative machart berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
3.3 Die Anfertigung von Entwürfen und deren Umsetzung, sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten, die kreative machart dem Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.4 Können teilerbrachte Leistungen aus Gründen, die kreative machart nicht zu vertreten hat, nicht vollendet werden, so werden diese teilerbrachten Leistungen fakturiert.
3.5 Soweit kreative machart zusätzliche Leistungen ohne gesondertes Entgelt anbietet, behält sich kreative machart vor, diese einzustellen, ohne dass dem Auftraggeber hieraus Ansprüche erwachsen.
3.6 Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

4. Fälligkeit der Vergütung
4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist sofort ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von kreative machart hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zulässig, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertig- stellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
4.2 Bei Zahlungsverzug kann kreative machart Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
4.3 Je nach Servicepaket, ist die Zahlung viertel- oder ganzjährig fällig. Hierfür wird dem Auftraggeber eine Rechnung gestellt.

5. Kündigung
5.1 Das Servicepaket kann jederzeit 14 Tage vor Ende eines Monats gekündigt werden. Diese bedarf der Schriftform. Sofern das Servicepaket nicht gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit automatisch um den von Ihnen gewählten Zeitraum.
5.2 Der Internetauftritt bleibt nach Kündigung für die Dauer des gewählten Servicepaket online und wird erst nach Ablauf der Servicezeit seitens kreative machart gesperrt.

6. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
6.1 kreative machart ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung not- wendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, kreative machart entsprechende Vollmacht zu erteilen.
6.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von kreative machart abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, kreative machart im Innenverhältnis von sämtlichen Verbind- lichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
6.3 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für Fotos, Zwischenaufnahmen, etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
6.4 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 An Entwürfen und Internetdesign werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
7.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurück- zugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
7.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.4 kreative machart ist nicht verpflichtet, Dateien die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat kreative machart dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von kreative machart geändert werden.

8. Pflichten des Auftraggebers
8.1 Der Auftraggeber stellt kreative machart alle für das Projekt benötigten Inhalte, Daten und Vorlagen in geeigneter Form zur Verfügung.
8.2 Der Auftraggeber testet im übrigen gründlich jede Internetseite auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit.
8.3 Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung am HTML-Code, CSS, an der Programmierung und an Scripten die Lauffähigkeit der Internetseite/des Systems beseitigen kann.
8.4 Der Auftraggeber darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internetseite nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen Inhalte und Fotos, sowie keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographisch und/oder erotische Inhalte (z. B.: Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben.
8.5 Bei Verwendung und Darstellung von Fotos mit pornographischen Inhalten und einer daraus folgenden hohen Datenrate, wird der Internetauftritt seitens kreative machart gesperrt.
8.6 Inhalte, die gegen die deutsche Rechtsprechung verstoßen, werden zur Anzeige gebracht.

9. Haftung
9.1 kreative machart verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
9.2 kreative machart verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
9.3 Sofern kreative machart notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von kreative machart. kreative machart haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.4 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Internetseiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild, somit entfällt jede Haftung von kreative machart.
9.5 Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet kreative machart nicht.
9.6 kreative machart haftet nicht im Fall wegen der in den Werbemaß- nahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. kreative machart haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
9.7 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei kreative machart geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
9.8 Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben oder eines Screenshots, dass eine Überprüfung des Mangels machbar ist.
9.9 Für qualitativ minderwertige Ausdrucke auf verschiedenen Tintenstrahl- und Laserdrucker haftet kreative machart nicht.

10. Darstellung
10.1 Der Anwender/Betrachter hat im Browser (Betrachtungs- software für Internetseiten) individuelle Einstellmöglichkeiten, die die Darstellungsweise der Seiten verändern können. Die verschiedenen Browser interpretieren den Quellcode zum Teil ebenfalls unterschiedlich, was zu unterschiedlichen Darstellungs- arten führen kann. kreative machart übernimmt deshalb keine Garantie oder Gewähr dafür, dass die HTML-Dokumente mit allen Browsern völlig identisch dargestellt werden.

11. Verschwiegenheitspflicht
11.1 kreative machart verpflichtet sich, über sämtliche eingesehenen Unterlagen und erhaltenen Informationen des Auftraggebers, die nicht im Rahmen der zu erbringenden Leistungen öffentlich zugänglich gemacht werden, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht gilt über den Abschluss der in Auftrag gegebenen Leistungen hinaus.

12. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
12.1 Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. kreative machart behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
12.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann kreative machart eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann kreative machart auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
12.3 Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller kreative machart übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber kreative machart von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

13. Schlußbestimmungen
13.1 Erfüllungsort ist der Sitz von kreative machart.
13.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand 10/2008